Mitgliedschaft
Beitrittserklärung
Die ⇨Beitrittserklärung kann online ausgefüllt werden.
Die Beitrittserklärung enthält unter anderem Informationen zu unseren Beiträgen, zur Zahlungsweise und zu den Kündigungsfristen sowie die Datenschutzeinwilligung.

Die Beitrittserklärung und die Datenschutzeinwilligung bitte ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausführung beim Übungsleiter abgeben, an die ⇨Adresse des Vereins schicken oder in den Vereins-Briefkasten an der Amperhalle einwerfen.
Konto-, Adress- und Namensänderungen
Konto-, Adress- und Namensänderungen bitte unverzüglich an die ⇨Mitgliederverwaltung melden. Für entstehende Nachteile und Kosten übernimmt der TV Emmering 1898 e. V. gegenüber dem Mitglied keine Haftung.
Sie können die Beitrittserklärung nutzen, um uns Ihre Änderungen mitzuteilen.
Kündigung
Kündigungen senden Sie bitte per eMail an die ⇨Mitgliederverwaltung oder schriftlich an die ⇨Adresse des Vereins . Sie können die Kündigung auch in den Vereinsbriefkasten an der Amperhalle einwerfen.
Beiträge
3 bis 17 Jahre | 54,00 Euro jährlich |
18 bis 59 Jahre | 78,00 Euro jährlich |
ab 60 Jahre, sowie Schwerbehinderte und Schüler, Studenten, Auszubildende bis 27 Jahre mit jährlicher Ausweispflicht |
68,00 Euro jährlich |
Fördermitglieder | 50,00 Euro jährlich |
einmalige Aufnahmegebühr pro Beitrittserklärung | 10,00 Euro |
Sportversicherung
Als Vereinsmitglied sind Sie in bestimmten Fällen versichert. In der Beitrittserklärung finden Sie weitergehende Informationen.
Bildungs- und Teilhabepaket für einkommensschwache Familien
Was verbirgt sich hinter dem neuen "Bildungs- und Teilhabepaket"?
Seit dem 01.01.2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen unter vielen anderen Maßnahmen auch die Mitgliedschaft beim TV Emmering nutzen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote. Damit können auch die Mitgliedsbeiträge beim TVE finanziert werden.
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Wer ist der zuständige Leistungsträger?
Der zuständige Leistungsträger für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck sowie für Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Wohngeldgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Soziales.